Die Eröffnung eines Kontos unterliegt der Annahme durch die LOSUNG BANK. Sie müssen außerdem die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen: - Sie müssen eine natürliche Person sein, mit Wohnsitz in Frankreich oder außerhalb Frankreichs und ein volljähriger, geschäftsfähiger Mensch; - als Einzelperson ein Konto eröffnen; - weisen Sie ein monatliches Mindesteinkommen von 800 € nach oder zahlen Sie 3.000 € auf Ihr Girokonto oder Sparkonto bei der LOSUNG BANK ein, um ein Girokonto zu eröffnen. - weisen Sie ein monatliches Mindesteinkommen von 1.000 € nach oder zahlen Sie 3.000 € auf Ihr Gemeinschaftskonto oder Ihr Sparkonto bei der LOSUNG BANK ein, um ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen.